Nähzentrum Günther, Pforzheim
Sicher ist sicher!
Mit Gewährleistung und Garantien sind Sie auf der Sicheren Seite
Bei allen Produkten gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Sie beginnt mit dem
Eintreffen der Ware bei Ihnen. Sollten während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel
auftreten, gelten die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung d.h. auf Mangelbeseitigung,
Neulieferung sowie, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche
auf Minderung oder Rücktritt , daneben auch auf Schadenersatz statt Erfüllung sowie Ersatz Ihrer
vergeblichen Aufwendungen.
Als Fachbetrieb mit technischem Service sind wir für Sie da, wenn Sie technische Hilfe brauchen. Das
gilt sowohl für Reparaturen als auch, speziell für unsere Neumaschinen- Kunden, für Unterstützung,
wenn es um Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geht.
Wie machen Sie einen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch geltend?
Rufen Sie uns an, schreiben oder mailen uns und schildern Sie dabei möglichst genau, welcher
Mangel sich bei Ihrem Gerät herausgestellt hat. Öfter lassen sich „Mängel“ auch durch eine intensive
Instruktion am Telefon beheben. Aber: versuchen Sie nicht selbst eine Reparatur. Das kann das zum
Erlöschen aller Ansprüche aus Gewährleistung und Garantie führen!
Sollte die Instruktion nicht zum gewünschten Ergebnis führen, so bringe oder schicken Sie uns bitte
Ihre Maschine .
Achtung! Nur der Versand in der Originalverpackung ist sicher!
Heben Sie deshalb Karton und
Styropor- Innenteile auf. Sollten Sie Probleme mit dem Versand Ihrer Maschine haben, kontaktieren
Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter.
Ist die Maschine bei uns, entscheiden wir sehr schnell über den nächsten Schritt: Reparatur in
unserer Werkstatt, Einsenden zum Hersteller/ Importeur oder Austausch der Maschine. Es ist uns
wichtig, dass Sie Ihre Maschine schnell wieder zurück erhalten. Allerdings behalten sich die
Hersteller/ Importeure oft vor, Garantieschäden selbst prüfen zu wollen.
Achtung Garantieverlängerung bei BERNINA!
BERNINA macht die Verlängerung der Garantiezeit davon abhängig, dass Sie die
Maschine auf der Bernina- Internetseite innerhalb von längstens 3 Monaten nach dem Kauf registrieren. Wir haben
später keine Möglichkeit, die längere Garantiedauer für Sie einzufordern, sofern Sie die
Registrierung unterlassen haben.
Verschleißteile
Generell unterliegen Verschleißteile weder der Gewährleistung noch der Garantie. Dazu gehören
Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Nadeleinfädler, Stichplatten, Messer, Werkzeuge usw.
Unser Tipp: Die Verwendung von hochwertigen Marken- Nähgarnen und präzisen Markennadeln
minimieren die Gefahr, Verschleißteile zu beschädigen. Verzichten Sie deshalb auf billige Nähgarne
und Nadeln.
Eigenverschuldete Schäden
Der Anspruch auf Gewährleistung und Garantie erlischt wegen Fehlbedienung, mangelnder Pflege,
technische Eingriffe durch nicht vom Hersteller/ Importeur dazu ermächtigte Personen und beim
Einsatz von nicht originalen Ersatz- und Zubehörteilen. Außerdem bei Sturz und gewaltsamer
Beschädigung der Maschine.
Gebrauchtmaschinen Garantie
Die Garantie für gebrauchte Maschinen beträgt 12 Monate sofern die Maschine im privaten
Gebrauch genutzt wird
Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantie- Dauer 6 Monate
Alle eventuell in der Garantiezeit anfallenden Reparaturen werden von uns kostenlos durchgeführt.
Gewährleistung und Garantie bei neuen Geräten für Unternehmer
Die gesetzliche Gewährleistung sowie eventuelle Garantiezusagen des Herstellers einer Maschine
gelten für ein Jahr.
Die Beschaffenheit der gelieferten Ware muss ausschließlich den Angaben des Verkäufers, nicht
denen des Herstellers entsprechen. Offensichtliche Abweichungen in Menge und Qualität einer
Lieferung müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich dem Verkäufer angezeigt werden. Eine spätere
Mängelrüge führt zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. Verdeckte Mängel müssen
unverzüglich nach deren Entdeckung gerügt werden.
Bei Mängeln leistet der Verkäufer Gewähr nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
Neulieferung oder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Hersteller Garantie: BERNINA
Die BERNINA Nähmaschinen GmbH, Ludwig- Winter- Str.3, 77767 Appenweier übernimmt für
BERNINA Nähmaschinen eine nicht übertragbare Garantie von 2 Jahren. BERNINA bietet Ihnen die
Möglichkeit, die Garantiezeit auf 4 Jahre zu verlängern. Voraussetzung dafür ist die Registrierung
Ihrer neu gekauften BERNINA Nähmaschine auf der BERNINA Website www.bernina.de innerhalb
von längstens 3 Monaten nach dem Kauf.
Die Garantieleistung wird nur erbracht, wenn das Gerät zusammen mit der Originalrechnung an den
Kaufort (Händler) verbracht oder an einen von BERNINA autorisierten Händler gebracht/verschickt
wird, der für den Wohnort des Kunden zuständig ist. Die Garantie, die sowohl Teile als auch die
Arbeitszeit abdeckt, beschränkt sich auf das Ersetzen bzw. Austauschen von Teilen, die von
autorisierten Beauftragten von BERNINA als fehlerhaft erkannt wurden.
Sämtliche Transportkosten, auch die vom Händler zu BERNINA, Appenweier, gehen zu Lasten des
Käufers.
Ausgenommen von der Garantie sind die unter „Verschleißteile“ genannten Teile.
Die Garantie deckt die unter „Eigenverschuldete Schäden“ genannten Schäden nicht ab.
Achtung! Nur der Versand in der Originalverpackung ist sicher! Heben Sie deshalb Karton und
Styropor- Innenteile auf. Sollten Sie Probleme mit dem Versand Ihrer Maschine haben, kontaktieren
Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter.