Nähzentrum Günther, Pforzheim
Sicher ist sicher!
Mit Gewährleistung und Garantien sind Sie auf der Sicheren Seite
Bei allen Produkten gilt natürlich die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Sie beginnt mit dem
Eintreffen der Ware bei Ihnen. Sollten während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel
auftreten, gelten die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung d.h. auf Mangelbeseitigung/
Neulieferung sowie, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche
auf Minderung oder Rücktritt , daneben auch auf Schadenersatz statt Erfüllung sowie Ersatz Ihrer
vergeblichen Aufwendungen.
Als Fachbetrieb mit technischem Service sind wir für Sie da, wenn Sie technische Hilfe brauchen. Das
gilt sowohl für Reparaturen als auch, speziell für unsere Neumaschinen- Kunden, für Unterstützung,
wenn es um Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geht.
Wie machen Sie einen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch geltend?
Rufen Sie uns an, schreiben oder mailen uns und schildern Sie dabei möglichst genau, welcher
Mangel sich bei Ihrem Gerät herausgestellt hat. Öfter lassen sich „Mängel“ auch durch eine intensive
Instruktion am Telefon beheben. Aber: versuchen Sie nicht selbst eine Reparatur. Das kann das zum
Erlöschen aller Ansprüche aus Gewährleistung und Garantie führen!
Sollte die Instruktion nicht zum gewünschten Ergebnis führen, so bringe oder schicken Sie uns bitte
Ihre Maschine
Achtung! Nur der Versand in der Originalverpackung ist sicher! Heben Sie deshalb Karton und
Styropor- Innenteile auf. Sollten Sie Probleme mit dem Versand Ihrer Maschine haben, kontaktieren
Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter.
Ist die Maschine bei uns, entscheiden wir sehr schnell über den nächsten Schritt: Reparatur in
unserer Werkstatt, Einsenden zum Hersteller/ Importeur oder Austausch der Maschine. Es ist uns
wichtig, dass Sie Ihre Maschine schnell wieder zurück erhalten. Allerdings behalten sich die
Hersteller/ Importeure oft vor, Garantieschäden selbst prüfen zu wollen.
Verschleißteile
Generell unterliegen Verschleißteile weder der Gewährleistung noch der Garantie. Dazu gehören
Nadeln, Spulen, Spulenkapseln, Nadeleinfädler, Stichplatten, Messer, Werkzeuge usw.
Unser Tipp: Die Verwendung von hochwertigen Marken- Nähgarnen und präzisen Markennadeln
minimieren die Gefahr, Verschleißteile zu beschädigen. Verzichten Sie deshalb auf billige Nähgarne
und Nadeln.
Eigenverschuldete Schäden
Der Anspruch auf Gewährleistung und Garantie erlischt wegen Fehlbedienung, mangelnder Pflege,
technische Eingriffe durch nicht vom Hersteller/ Importeur dazu ermächtigte Personen und beim
Einsatz von nicht originalen Ersatz- und Zubehörteilen. Außerdem bei Sturz und gewaltsamer
Beschädigung der Maschine.
Gebrauchtmaschinen Garantie
Die Garantie für gebrauchte Maschinen beträgt 12 Monate sofern die Maschine im privaten
Gebrauch genutzt wird
Bei gewerblicher Nutzung beträgt die Garantie- Dauer 6 Monate
Alle eventuell in der Garantiezeit anfallenden Reparaturen werden von uns kostenlos durchgeführt.
Gewährleistung und Garantie für Unternehmer
Die gesetzliche Gewährleistung sowie eventuelle Garantiezusagen des Herstellers einer Maschine
gelten für ein Jahr.
Die Beschaffenheit der gelieferten Ware muss ausschließlich den Angaben des Verkäufers, nicht
denen des Herstellers entsprechen. Offensichtliche Abweichungen in Menge und Qualität einer
Lieferung müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich dem Verkäufer angezeigt werden. Eine spätere
Mängelrüge führt zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. Verdeckte Mängel müssen
unverzüglich nach deren Entdeckung gerügt werden.
Bei Mängeln leistet der Verkäufer Gewähr nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
Neulieferung oder Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Hersteller Garantie: ELNA
NUR BEI HAUSHALTÜBLICHER VERWENDUNG. NICHT BEI GEWERBLICHER NUTZUNG!
Die ELNA Deutschland GmbH, Sachsenring, Neumünster, übernimmt für für ELNA Nähmaschinen und
Overlocks (Ausnahme Elna Mini u.ä.) eine übertragbare, maschinenbezogene Vollgarantie von 5
Jahren. Eine Registrierung ist derzeit nicht erforderlich.
Die Garantieleistung wird erbracht, wenn das Gerät zusammen mit der Kaufrechnung an den Kaufort
(Händler) verbracht oder an die ELNA Deutschland GmbH nach Neumünster eingeschickt wird. Die
Garantie deckt alles, also sowohl Teile wie auch Arbeitszeit ab.
Alle Transportkosten zum Kaufort (Händler) oder zu ELNA müssen vom Käufer übernommen werden.
Weitere Transportkosten innerhalb der ELNA Organisation übernimmt die ELNA Deutschland GmbH.
Der Garantieanspruch besteht nur auf nachgewiesene und anerkannte Fabrikations- und
Materialfehler
Ausgenommen von der Garantie sind die unter „Verschleißteile“ genannten Teile.
Die Garantie deckt die unter „Eigenverschuldete Schäden“ genannten Schäden nicht ab.
Achtung! Nur der Versand in der Originalverpackung ist sicher! Heben Sie deshalb Karton
und Styropor- Innenteile auf. Sollten Sie Probleme mit dem Versand Ihrer Maschine haben,
kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter.